Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und plötzlich ist Barrierefreiheit im Web kein Nischenthema mehr, sondern für viele Unternehmen Pflicht. Hier das Wichtigste, ohne Paragrafen-Dschungel. (Wie immer gilt: Wir erklären das Handwerk, verbindliche Rechtsauskünfte gibt der Anwalt.)
Wen das Gesetz betrifft
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Verbraucher-Dienstleistungen elektronisch anbieten, im Web-Kontext vor allem: Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, elektronische Vertragsabschlüsse. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen, für reine B2B-Angebote gilt es ohnehin nicht. Aber Vorsicht mit der Entwarnung: Wer B2C verkauft oder buchbar ist, sollte genau hinschauen.
Was Barrierefreiheit konkret bedeutet
Maßstab ist im Kern die europäische Norm, die sich an den international etablierten WCAG-Richtlinien orientiert. Übersetzt in Alltagsanforderungen:
- Sehen: Ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schriften, Alternativtexte für Bilder, damit auch Screenreader-Nutzer und Menschen mit Sehschwäche alles erfassen.
- Bedienen: Alles muss ohne Maus funktionieren, per Tastatur, mit sichtbarem Fokus. Auch Menüs, Formulare, Einwilligungen.
- Verstehen: Klare Sprache, nachvollziehbare Struktur, Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist.
- Robustheit: Sauberer Code, den auch Hilfstechnologien zuverlässig lesen können.
Barrierefreiheit ist kein Sonderumbau für wenige, es ist Qualität, von der jeder Besucher profitiert.
Der doppelte Nebeneffekt: SEO und Conversion
Das Schöne daran: Fast alles, was Barrieren abbaut, verbessert nebenbei deine Website insgesamt. Klare Struktur und Alternativtexte helfen Google beim Verstehen. Gute Kontraste und Lesbarkeit senken Absprünge, auch bei Sonnenlicht auf dem Handy-Display. Tastatur-Bedienbarkeit erzwingt sauberen Code. Barrierefreiheit und gutes Webdesign sind zu 80 Prozent dasselbe.
Was du jetzt tun solltest
Erstens klären, ob dein Angebot unter das BFSG fällt (im Zweifel juristisch). Zweitens den Ist-Zustand prüfen lassen, viele Verstöße (Kontraste, fehlende Alternativtexte, Tastaturfallen) sind schnell gefunden und oft auch schnell behoben. Drittens bei jedem neuen Projekt Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken: nachrüsten ist immer teurer als mitbauen. Bei unseren Projekten gehören Kontraste, Tastaturbedienung und reduzierte Bewegung für empfindliche Nutzer zum Standard, frag uns, wo deine Website steht.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meine reine Firmen-Website ohne Shop?
Für reine Image-Websites ohne elektronische Vertragsabschlüsse in der Regel nicht, Pflicht wird es bei Shops, Buchungen und ähnlichen Verbraucher-Diensten. Aber: Öffentliche Auftraggeber verlangen Barrierefreiheit zunehmend auch von Dienstleistern, und die Nebeneffekte lohnen ohnehin. Im Zweifel juristisch prüfen lassen.
Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Zustand ab: Kontraste, Alternativtexte und Fokus-Darstellung sind oft mit überschaubarem Aufwand nachrüstbar. Tief sitzende Probleme (unsauberer Code, unzugängliche Menüs) können einen Relaunch sinnvoller machen. Ein Audit schafft in wenigen Stunden Klarheit.
Reichen automatische Barrierefreiheits-Tools oder Overlay-Widgets?
Nein, die vielbeworbenen Overlay-Widgets („ein Skript macht Ihre Seite barrierefrei“) gelten unter Fachleuten und Betroffenen als unzureichend und erfüllen die Anforderungen nicht. Echte Barrierefreiheit steckt im Aufbau der Website selbst, nicht in einem darübergelegten Werkzeugkasten.